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75 Jahre ÖGB Frauen

Das „verdammtes Weibsvolk“ auf dem Weg zur Gleichberechtigung

Zehn Frauen leitete(n) seit dem Jahr 1945 die ÖGB-Frauenabteilung. Die Geschichte ihrer Errungenschaften gleicht einem Hürdenlauf mit schweren Rücksäcken voller Forderungen zur Verbesserung des Lebens erwerbstätiger Frauen. Die Hürden bestanden und bestehen immer noch aus alten Vorurteilen und konservativen Frauenbildern; dass sie sich nur für Politik interessieren würden, weil sie ihre eigentliche Bestimmung als Mutter verfehlt hätten oder, dass das „verdammte Weibsvolk“ lieber bei ihren Kochlöffeln bleiben sollte als politische Ämter oder Karrieren anzustreben.

ASVG: „Das hervorragendste sozialpolitische Gesetzeswerk“

GewerkschafterInnen und die Geschichte des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

GewerkschafterInnen und die Geschichte des Allgemeine Sozialversicherungsgesetzes

Es war eine wahre Herkulesaufgabe, aus rund 5000 bestehenden Paragrafen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zu destillieren. Federführend dabei waren GewerkschafterInnen: Anfangs gründeten sie selbst Krankenkassen, später arbeiteten sie an der der gesetzlichen Verankerung der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Pensionsversicherung mit. 

Die Geschichte des ASVG begann mit kollektiver Eigenvorsorge. Bergarbeiter und Zünfte schufen Bruderladen. Mit der zunehmenden Industrialisierung im 19. Jahrhundert und der Herausbildung des „Proletariats“ entstanden in Betrieben Solidarkassen, um verunfallte ArbeiterInnen sowie deren Angehörige zu versorgen.

Die Behörden waren allerdings darüber nicht begeistert und inspizierten diese Solidarkassen. Sie fanden heraus, dass kaum eine dieser Kassen Statuten hatte und dass ihnen oft die Erlaubnis fehlte, unter FabrikarbeiterInnen Geld einzusammeln.

Diese Genehmigungen stellten die Behörden aber kaum aus, bestand doch die Furcht, dass das Geld für „sozialistische Umtriebe“ oder gar für Streikkassen vorgesehen sein könnte. Aber genau diese „Solidarkassen“ waren die Keimzelle der späteren selbstverwalteten Sozialversicherungen.

Der Börsenkrach

Mit der Verabschiedung des Vereinsgesetzes im Jahr 1867 erhielten ArbeiterInnen die Möglichkeit Vereine zu gründen und somit auch eigene Krankenkassen zu errichten. Der Gumpendorfer Arbeiterbildungsverein schuf sofort die allgemeine Arbeiter-, Kranken- und Invalidenkasse und diese nahm im Jahr 1868 die Arbeit auf. Dem Beispiel folgten viele andere, allerdings gab es immer einen Makel: Schieden die Versicherten aus den Kassen aus, verloren sie alle Ansprüche.

In der Folge des Börsenkrachs im Mai 1873 stieg die Zahl der Arbeitslosen, Beiträge blieben aus. Das schwächte die Kassen, heizte aber die Debatte um eine staatliche Pflichtversicherung an. Kaiser Franz Josef setzte schließlich in den Jahren 1887 bis 1889 seine Unterschrift unter das Arbeiter-Unfallsversicherungsgesetz, das Krankenversicherungsgesetz und auch das neue Bruderladengesetz

Im Jahr 1890 waren im österreichischen Teil der Monarchie von 9,3 Millionen unselbstständigen Erwerbstätigen nur 1,5 Millionen versichert. Die größte Gruppe der Nichtversicherten waren die rund 6,5 Millionen Land- und ForstarbeiterInnen. Sie mussten auf die gesetzliche Krankenversicherung bis zur Ersten Republik warten.  

Pensionsversicherung der Privatbeamten

Eine der drei Säulen des ASVG ist die Pensionsversicherung und diese war besonders hart umstritten. Dem Obmann des Ersten Allgemeinen Beamtenvereins, Anton Blechschmidt, gelang es nach jahrelangem Engagement die gesetzliche Verankerung der Altersversorgung der Privatbeamten (Angestellte) im Jahr 1906 zu erkämpfen. Allerdings orientierte sich das Gesetz an männlichen Erwerbsbiografien und beinhaltete zahlreiche Ausschlussregelungen – es war das letzte Sozialversicherungsgesetz der Monarchie

Erste Republik

Dies änderte sich während der ersten beiden Jahre der Ersten Republik. Unter der Ägide des Textilgewerkschafters und Staatsekretärs für soziale Verwaltung, Ferdinand Hanusch, ergingen zwischen 1918 und 1920 eine Vielzahl von Sozialgesetzen, etwa das Achtstundentagsgesetz, das Betriebsrätegesetz, das Kollektivvertragsgesetz, das Arbeiterurlaubsgesetz, das Krankenkassenorganisationsgesetz (Fusionierung von Krankenkassen) und das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Staatsbediensteten. 

Der Vater der Sozialgesetzgebung Ferdinand Hanusch 

In den folgenden Jahren wurden erstmals die drei Zweige Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung gesetzestechnisch zusammengefasst, aber getrennt nach Beschäftigungsgruppen verankert im Angestelltenversicherungsgesetz, im Landarbeiterversicherungsgesetz und im Arbeiterversicherungsgesetz.

Und es gab wieder eine Vielzahl von Ausschlussgründen. Diesmal war es eine die ArbeiterInnen und LandarbeiterInnen betreffende Wohlstandsklausel: Erst bei durchschnittlich weniger als 100.000 Arbeitslosen würde die Altersversicherung in Kraft treten. Dies geschah während der Ersten Republik und des Austrofaschismus nie.

Die Herkulesaufgabe

Kaum waren Naziherrschaft und Krieg vorbei, begannen GewerkschafterInnen am Sozialversicherungsrecht zu arbeiten. Der ÖGB-Obmann und Staatssekretär für soziale Verwaltung, Johann Böhm, legte bereits im August 1945 einen Gesetzesentwurf vor. Dann begann die Herkulesaufgabe: der Weg zum ASVG. Allein im Hauptverband der Sozialversicherungsträger fanden 124 Sitzungen statt. Daraus resultierten einige Gesetze, die den Weg zum ASVG ebneten. Es fehlte aber noch die Rentenreform und vor allem die Gesamtkodifikation von Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung. 

„Das hervorragendste sozialpolitische Gesetz“

Der damalige Vorsitzende der Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft, Friedrich Hillegeist, arbeitete eine Rentenform aus. Kaum vorgelegt führte sie zu heftigen Diskussionen auch innerhalb der Gewerkschaften führte – im Jahr 1952 zerbrach an den Verhandlungen zum Bundesbeitrag zu den Pensionen die ÖVP-SPÖ-Regierung. 

Nach den Neuwahlen und der Neuauflage der ÖVP-SPÖ-Regierung arbeiteten der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und das Sozialministerium sukzessive Entwürfe für alle Teile des ASVG aus und verschickten sie zur Begutachtung. Die Stellungnahmen waren aber sehr unterschiedlich. 

Also setzte der Sozialminister Karl Maisel ein Verhandlungskomitee ein. In diesem wurde ab dem 24. Februar 1955 jeder einzelne Paragraf des Entwurfs durchbesprochen. Am 19. Juli 1955 war es soweit, der Gesetzesentwurf wurde vom Ministerrat verabschiedet, dem Parlament zugewiesen, im Ausschuss für soziale Verwaltung diskutiert – und noch 154 Änderungen vorgenommen. 

Am 9. September 1955 verabschiedete der Nationalrat das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – darin enthalten war auch der zuvor heftig kritisierte „Hillegeist-Plan“ für die Rentenreform. Er sagte im Parlament: „Das ASVG ist entgegen aller unsachlichen Hetze, (…), das hervorragendste sozialpolitische Gesetzeswerk, das in Österreich nach 1945 geschaffen worden ist.“

Hürdenlauf

In ihrer Periode verabschiedete das Parlament das Kinderbeihilfengesetz (1949), das Heimarbeitsgesetz (1954), das Mutterschutzgesetz (1957 und den bezahlten Karenzurlaub (1960). 

Doch viele Forderungen blieben offen, wie die Abschaffung der Frauenlöhne in den Kollektivverträgen oder die Verbesserung der bestehenden Gesetze. Dies nahm ihre Nachfolgerin, Rosa Weber auf und während ihrer vierjährigen Amtszeit wurden die Familienbeihilfen und die Frühpensionen erhöht. 

Vizepräsidentin

Eine große Hürde wurde im Jahr 1975 mit der Reform des Familienrechts genommen. Neben zahlreichen wichtigen Errungenschaften, wurde u. a. der Mann als Oberhaupt der Familie abgeschafft und Ehefrauen konnten nun selbst entscheiden, ob sie berufstätig sein wollen. 

Eine der zentralen Forderungen der ÖGB-Frauen war das Funktionärinnen auch innergewerkschaftlich mehr Mitsprachrecht erhalten. Es brauchte viel Überzeugungsarbeit, bis im Jahr 1979, Maria Metzker, als erste Frau Vizepräsidentin wurde. 

Sie erhielt auch ein wichtiges Werkzeug zur Abschaffung der Frauenlöhne in den Kollektivverträgen, das im Jahr 1979 verabschiedete Gleichbehandlungsgesetz. Trotzdem blieb die Einkommensschere weit offen. Dies war nur eine der Aufgaben von Metzkers Nachfolgerin, Hilde Seiler. li: Irmgard Schmidleithner, re.: Johanna Dohnal 

50 Diskriminierungen

In Seilers Amtszeit verabschiedete der Nationalrat u. a. das frauenpolitisch wichtige Gesetz: Eltern-Karenzurlaubsgesetz (1990). Aber der Verfassungsgerichtshof veröffentlichte auch die Erkenntnis, dass die geschlechtsspezifische Regelung des Pensionsanfallsalters dem verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatz widerspräche. Gleichzeitig empfahl er aber auch bei der Neuregelung, lange Übergangsfristen zu setzen. 

Seilers Nachfolgerin, Irmgard Schmidleithner übernahm die Aufgabe, die bestehenden Diskriminierungen zu erfassen, einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten und Verbündete beim Kampf zu finden – eine davon war die erste Frauenministerin Österreichs, Johanna Dohnal

Die Gesamtschau der Ungerechtigkeiten umfasste schließlich 50 Punkte. Die UnternehmerInnen antworteten darauf mit „Ihr seid wahnsinnig, diese Forderungen können wir nicht gutheißen“. Immer wieder stockten die Verhandlungen, also schickten die ÖGB-Frauen täglich 200 Pakete, deren Inhalt die Forderungen waren, an die Bundeswirtschaftskammer. Schließlich gelang es nach Marathonsitzungen im Oktober 1992 das Gleichbehandlungspaket zu vereinbaren. Rund 15 Gesetze wurden novelliert und die Anhebung des Pensionsantrittsalters der Frauen auf das Jahr 2024 verschoben. 

Mitten in die Verhandlungen platzte aber auch ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofs. Das Frauennachtarbeitsverbot in Österreich widerspräche der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie. Also arbeiteten die ÖGB-Frauen die Rahmenbedingungen für ein geschlechterneutrales Nachtarbeitsgesetz aus. Auf gesetzlicher Basis gelangen zwar nur geringe Verbesserungen, aber in einigen Kollektivverträgen wurden die Schwächen des Gesetzes ausgebessert. 

Konservative Frauenpolitik

Mit dem Antritt der schwarz-blauen Regierung, begann die Zeit der sehr konservativen Frauenpolitik. In rasantem Tempo schuf die Koalition Errungenschaften der Frauenbewegung ab. Schmidleithners Nachfolgerin, Renate Csörgits, wies unentwegt auf die hohe Frauenarbeitslosigkeit, den Anstieg Frauen in Teilzeit hin, wehrte sich gegen im Frauenblock bei der Demonstration gegen die geplante Pensionsreform und startete zahlreiche Aktionen gegen sexuelle Belästigung und zur Schließung der Einkommensschere. Aus ihrer Zeit stammt der Slogan: „Wenn es ein Mädchen wird, nennen wir es Einkommensunterschied“.

 Susanne Hofer, Vorsitzende der Österreichischen Gewerkschaftsjugend

Quotenfrauen

Innergewerkschaftlich waren die ÖGB-Frauen erfolgreich. Nachdem seit dem Jahr 1979 die Frauenvorsitzende auch ÖGB-Vizepräsidentin war, machte der ÖGB im Jahr 2006 einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Chancengleichheit. In den Statuten wurde verankert, dass Frauen – gemäß ihrem Anteil an Mitgliedern – in allen Gremien des ÖGB vertreten sein müssen. Csörgits Nachfolgerin, Brigitte Ruprecht war eine Quotenfrau und setze sich dafür ein, dass der ÖGB „weiblicher“ wurde und führte den heute noch erfolgreichen Frauenpolitischen Lehrgang ein. 

In Ruprechts Funktionsperiode verwandelten sich zahlreiche Forderungen der ÖGB-Frauen in Gesetzestexte wie etwa der 25prozentige Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte (2008), das einkommensabhängige Kindergeld (2010), die Einkommensberichte (2011). Offen blieb die Einkommensschere und Forderungen wie das Papamonat, 1.500 Euro Mindestlohn und eine Frauenquote in Aufsichtsräten. 

ÖGB-Aktuell – wieso ist seine Arbeit mehr wert?

1.500 Euro 

Ruprecht gab diese und auch den Kampf gegen die ÖVP-Forderung zur vorzeitigen Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters an ihre Nachfolgerin Sabine Oberhauser weiter. Sie sagte dazu: „Solange es die Gleichberechtigung nicht gibt, gehen Frauen früher in Pension“. Im September 2014 wurde sie Gesundheitsministerin, Renate Anderl übernahm den Vorsitz der ÖGB-Frauen und sie sagt, dass es einer der größten Erfolge der Gewerkschaftsfrauen war, den ÖVP-Plan zu verhindern. 

Dabei ist ihnen noch vieles mehr gelungen: die Abwendung der von der WKÖ geforderten Sonntagsöffnung von Geschäften, die Verankerung des Mindestlohns von 1.500 Euro in vielen Kollektivverträgen sowie zahlreiche Verbesserungen bei bestehenden Gesetzen und die Umsetzung alter Forderungen: Frauenquoten in Aufsichtsräten (2017) oder  die Abschaffung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe (2018). 

Corona

Ende April 2018 bekam Bundeskanzler Sebastian Kurz eine neue Gegenspielerin: Renate Anderl wurde Arbeiterkammerpräsidentin. Als ÖGB-Frauenvorsitzende folgte ihr Korinna Schumann. Und im Mai ging Ruprechts Forderung: der ÖGB muss weiblicher werden, zumindest teilweise in Erfüllung. Susanne Hofer wurde als erste Frau Vorsitzende der Gewerkschaftsjugend

In den ersten Monaten von Schumanns Tätigkeit wurden zwei langjährige Forderungen gesetzlich verankert: der Rechtsanspruch auf das Papamonat und die Anrechnung der Karenzzeit auf dienstzeitabhängige Zahlungen – und dann kam die Corona-Pandemie. 

Reaktionäres Frauenbild

Schumann sagt, dass gerade Frauen während des Lockdowns vor großen Problemen standen und die Ungleichheiten mit einem Schlag verschärft wurden: Frauen schupften während des Home-Office auch noch die Kinderbetreuung, den Haushalt und das Homeschooling. Es wurde sichtbar, dass gerade Frauen in schlechtbezahlten, aber systemrelevanten Berufen arbeiten, und auch wie Tief das veraltete und konservative, fast reaktionäres Frauen- und Familienbild noch verankert ist. 

Die Gewerkschaftsfrauen haben aber schon immer für die Rechte der arbeitenden Frauen gekämpft und den Rucksack voller Forderungen und Herausforderungen geschultert und über alle Hürden hinweg getragen – solange bis er leichter wurde, aus Forderungen Gesetze oder kollektivvertragliche Regelungen wurden.

Die Errungenschaften der ÖGB-Frauen von 1945 bis 2019 gesammelt.

Heute, am 30. Juli, ist der Tag, an dem Männer in Österreich bereits so viel Pension bekommen haben, wie Frauen erst bis Jahresende erhalten werden. Auch wenn im Vergleich zum Vorjahr ein Tag gewonnen wurde, ist die Lage weiterhin bedenklich und inakzeptabel. Elisabeth Vondrasek, Vorsitzende der vida-Frauen und stellvertretene vida-Vorsitzende, spricht im Interview darüber, wie man den Frauen helfen kann und warum der Equal Pension Day so wichtig ist.

Heute ist der Equal Pension Day: Warum gibt es den Tag und warum ist der Tag so wichtig?

Elisabeth Vondrasek: „Heute ist der Tag, an dem Männer in Österreich bereits so viel an Pension bekommen haben, wie Frauen im gesamten Jahr erhalten. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich Niederösterreich dabei um zwei Tage verbessert. Es ist noch immer so, dass die Pensionen von Männern im Durchschnitt deutlich höher sind als die von Frauen, die Spitze liegt bei 42 Prozent Differenz. So etwas ist natürlich inakzeptabel und es gilt, darauf öffentlich hinzuweisen.“

Warum gibt es solche Unterschiede?

Elisabeth Vondrasek: „Dafür gibt es mehrere Gründe. Einerseits ist es so, dass viele Frauen mehrere Jahre lang in Teilzeit oder in schlechter bezahlten Jobs arbeiten. Dazu kommt dann noch, dass viele Frauen eine Berufspause einlegen, um sich um die Kinder und die Familie zu kümmern. Auch das Pflegen von Angehören ist da ein Thema.“

Heißt das im Umkehrschluss, dass das Gründen einer Familie für die Frau später Nachteile hat?

Elisabeth Vondrasek: „Ja, das kann man so sagen, es darf aber keinesfalls so sein, dass Kinderkriegen zur Falle wird. Die Regierung ist hier gefordert. Es passt nicht zusammen, dass wir einerseits davon reden, dass die Kinder unsere Zukunft sind, auf der anderen Seite legen wir den Frauen und damit Familien Steine in den Weg, wo sie es sich dann überlegen müssen, ob sie Kinder bekommen wollen.“

Hat die Corona-Krise die Situation von Frauen weiter verschärft?

Elisabeth Vondrasek: „Ja und nein, am Beginn der Krise waren Männer deutlicher von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit betroffen. Der Unterschied ist aber, dass es bei Frauen öfter jene trifft, die gute Qualifikationen haben. Laut Wiener Zeitung sind die 64.000, die im Juni im Vergleich zu Februar mehr arbeitslos waren, zu 85 Prozent weiblich.“

Was muss die Regierung tun, um den Equal Pension Day der Vergangenheit angehören zu lassen? 

Elisabeth Vondrasek: „Wichtigste Forderung unsererseits ist die stufenweise Verlängerung der Anrechnung der Kindererziehungszeiten bis zum 8. Lebensjahr des Kindes, statt bisher bis zum 4. Lebensjahr. Unser neues Modell würde Frauen insgesamt 175,40 Euro mehr im Monat bringen.“