Keine Erhöhung der Pensionssicherungsbeiträge
Rechnungshof-Empfehlung auf Anhebung nicht umgesetzt
Die Höhe der von den ÖBB-Bediensteten im Ruhestand zu leistenden Pensionssicherungsbeiträge hing vom Jahr der Ruhestandsversetzung ab. Der Pensionssicherungsbeitrag betrug ab 2004 5,8 Prozent, verminderte sich aber schrittweise abhängig vom Jahr der Ruhestandsversetzung bis auf 3,5 Prozent im Jahr 2020.
Im Hinblick auf den im Vergleich zu den Bundesbeamtinnen und -beamten deutlich geringeren Eigendeckungsgrad der Pensionen der ÖBB-Bediensteten hatte der Rechnungshof (RH) dem Ministerium in seinem Vorbericht (TZ 9) empfohlen, die jährlich sinkenden prozentuellen Werte der Pensionssicherungsbeiträge für sie durch den Wert des Jahres 2014 zu ersetzen, sodass sich auch in den kommenden Jahren ein Pensionssicherungsbeitrag von 4,27 Prozent anstelle einer weiteren Absenkung auf bis zu 3,5 Prozent ergäbe. Dazu wäre eine entsprechende Regierungsvorlage mit dem Ziel einer Novellierung des Bundesbahn-Pensionsgesetzes (BB-PG) vorzubereiten.
Nach Mitteilung des Ministeriums im Nachfrageverfahren sei eine Novellierung des BB-PG derzeit nicht vorgesehen. Das für definitiv gestellte Bundesbahnbedienstete, die vor dem Jahr 1995 in den Dienststand aufgenommen wurden, geschaffene Übergangsrecht sei ein auslaufendes Modell. Von ursprünglich rund 60.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ÖBB würden diesem Pensionsrecht nur mehr weniger als 23.000 Personen unterliegen. Altersbedingt würden davon rund 78 Prozent bis 2030 in den Ruhestand versetzt werden können.
Das Ministerium verwies auch auf Reformschritte vergangener Jahre sowie auf das Vertrauensschutzprinzip und eine potenziell damit einhergehende verfassungsrechtliche Unzulässigkeit weiterer pensionsrechtlicher Eingriffe. Zudem würden die seitens der ÖBB gesetzten Maßnahmen, um ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger und gesünder in Beschäftigung zu halten, Wirkung zeigen: Das durchschnittliche Antrittsalter sowohl im Bereich der altersbedingten als auch der krankheitsbedingten Ruhestandsversetzungen steige; zudem habe die absolute Zahl an Ruhestandsversetzungen drastisch reduziert werden können (z.B. 443 im Jahr 2015 im Vergleich zu 2.971 im Jahr 2006). Im Jahr 2015 sei der niedrigste Stand an absoluten Ruhestandsversetzungen verzeichnet worden.
Der RH stellte nunmehr fest, dass das Ministerium keine Regierungsvorlage zur Festschreibung der vom RH empfohlenen Pensionssicherungsbeiträge für die ÖBB-Bediensteten im Ruhestand mit dem Wert für 2014 vorbereitet hatte. Da der prozentuelle Wert nunmehr (für 2017) bereits auf 3,88 Prozent abgesunken war, war eine Umsetzung der Empfehlung mit dem Wert für 2014 (4,27 Prozent) nicht mehr möglich.