vida PensionistInnen – gemeinsam aktiv bleiben!

vida im Einsatz für dich

Vollversammlung des Seniorenrates – vida mit dabei!


Der Österreichische Seniorenrat ist Dachverband der großen Pensionisten- und Seniorenorganisationen in unserem Land. Er ist der gesetzlich anerkannte Sozialpartner der rund 2,4 Millionen Seniorinnen und Senioren in Österreich. Er ist überparteiliches Gesprächsforum für alle Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, und gewährleistet eine starke Vertretung aller Seniorinnen und Senioren.

Mit voller Kraft in die Zukunft

Am 19. Oktober 2021 fand die 12. ordentliche Vollversammlung des Österreichischen Seniorenrates statt. Zahlreiche Ehrengäste, Delegierte sowie Gastdelegierte folgten der Einladung und wurden von den Präsidenten Dr. Peter Kostelka und LAbg Ingrid Korosec begrüßt. Auch die vida PensionionistInnen sind im Österreichischen Seniorenrat vertreten und waren bei der Vollversammlung mit dabei. Mit vereinten Kräften setzen wir uns auch in diesem Gremium für die Interessen und Anliegen der Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich ein.

Josef Mayer brachte als Delegierter der Gewerkschaft vida am Rednerpult des Parlaments folgenden Zusatzantrag zum Leitantrag ein:

Außergewöhnliche Belastungen aus (erkennbar länger dauerndem) Pflegeaufwand sollen – wie Katastrophenschäden und Werbungskosten – in den § 63 Abs. 4 EStG 1988 aufgenommen werden, damit Freibetragsbescheide schon für das laufende Jahr ausgestellt werden können.

Hintergrund dieses Antrages ist, dass das Eintreten eines Pflegefalles zwar eine persönliche und finanzielle Katastrophe ist, aber leider keine im Sinne des Einkommensteuergesetzes und daher keine sofortige Ausstellung eines Freibetragsbescheides rechtfertigt. Diese Gesetzeslage kann gravierende Folgen für die Vermögenslage der Betroffenen – das sind nicht nur SeniorInnen – und ihrer Angehörigen haben, obwohl vielleicht nur wenige hundert Euro zur Deckung des Pflegebedarfes aus eigener Kraft fehlen.

Nach derzeitiger Gesetzeslage erhält man einen Freibetragsbescheid auf Basis der ArbeitnehmerInnenveranlagung für das dem Veranlagungsjahr zweitfolgende Jahr (z. B. Aufwand 2021 >> Antrag im Jahr 2022 >> Freibetragsbescheid für 2023).

Schlimmstenfalls, wenn der Pflegefall im Jänner eintritt, gibt es frühestens im März des Folgejahres erstmals Geld in Form einer Steuergutschrift für das abgelaufene Jahr.

Bis dahin schmilzt Geldvermögen, so vorhanden, dramatisch oder müssen Verwandte einspringen. Die Lohnsteuer läuft bis zum Wirksamwerden des Freibetragsbescheides im zweitfolgenden Jahr nach Eintritt des Pflegefalles in unveränderter Höhe weiter.

Du hast ein Anliegen, einen Wunsch oder eine Anregung?

Dann schicke uns doch ein E-Mail an pensionistinnen@vida.at

Deine vida PensionistInnen sind für dich und deine Interessen da!