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Steuerliche Entlastungen für Menschen mit Behinderung Servicetipps der vida-PensionistInnen für dich.

Eine Behinderung kann jeden treffen, sei es von Geburt an oder durch Krankheit bzw. Unfall im Laufe des Lebens. Um die finanziellen Mehraufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, ein wenig abzumildern, gibt es im Einkommensteuergesetz die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen, die im Falle einer Behinderung ohne Selbstbehalt (!) von der Lohn-/Einkommensteuer absetzbar sind. Voraussetzung dafür ist ein Bescheid vom Sozialministeriumservice, der mit einem Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses erwirkt werden kann. Diesen Pass gibt es ab einem Behinderungsgrad von 50%, aber schon ab 25% gibt es steuerliche Erleichterungen, auch wenn die Ausstellung des Behindertenpasses damit negativ beschieden wird. Im Arbeitsleben stehende behinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50% gelten darüber hinaus als „begünstigte Behinderte“ und genießen so u.a. erhöhten Kündigungsschutz. Eine Behinderung muss nicht unbedingt sichtbar sein, auch viele Krankheiten fallen unter diesen Begriff, wie z.B. Diabetes, Krebs und andere innere Erkrankungen. Da bei der Antragstellung aktuelle Befunde vorgelegt werden müssen, empfiehlt sich jedenfalls die Abstimmung mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin.

Arbeitnehmerveranlagung – was absetzbar?

Je nach Art der Erkrankung/Behinderung gibt es entweder pauschale Steuerabsetzbeträge (ausgenommen bei ganzjährigem Pflegegeldbezug) bzw. können alle behinderungsrelevanten Kosten (Arzthonorare, Medikamente, Heilbehelfe, Selbstbehalte der Sozialversicherungen, Hilfsmittel, etc.) ohne Selbstbehalt bei der Arbeitnehmerveranlagung von der Steuer abgesetzt werden. Bei einer Mobilitätseinschränkung und entsprechender Eintragung im Behindertenpass gibt es entweder Steuererleichterungen bei Anschaffung und Betrieb eines Kraftfahrzeuges, allenfalls auch einen Parkausweis gem. § 29 b StVO, oder es können – ohne eigenes KFZ – Taxikosten bis 153 € monatlich steuerlich geltend gemacht werden. Ab 70% Behinderungsgrad gibt es Fahrpreisermäßigungen im öffentlichen Verkehr, bei bescheinigter Notwendigkeit einer Begleitperson reist diese gratis. Alleinverdienerinnen und Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin oder des (Ehe-)Partners 6.000 Euro nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen auf Grund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin oder des (Ehe-)Partners geltend machen. Diesfalls benötigt der (Ehe-)Partner/die (Ehe-)Partnerin für den/die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden sollen, einen Behindertenbescheid mit mindestens 25% Behinderungsgrad.

Hol dir das Geld vom Finanzamt zurück!

Der Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses kostet neben dem Einholen aktueller Befunde maximal ein Passbild, ein Kuvert und eine Briefmarke, bringt aber bei positiver Erledigung zahlreiche Vorteile. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – lasst dieses Geld nicht beim Finanzamt liegen, es steht Euch im Falle einer Behinderung zu!

Linktipps:

https://behindertenpass.mein-ratgeber.at

Landesstellen

https://www.sozialministeriumservice.at/

Telefon: 05 99 88

BM für Finanzen – Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen