Ausserordentliche Unterstützung
Bei unverschuldeter Notlage kann vom Unterstützungsausschuss eine außerordentliche Unterstützung, bei schwerer Krankheit, Unfall, aufgrund einer Behinderung und Invalidität, bewilligt werden.
Keine außerordentliche Unterstützung wird bei/für Entfall der Nebengebühren, Grundkauf, Hausbau, Wohnungsumbau und Kredite (Ausnahme bei Behinderung und Invalidität) gewährt.
Das Ausmaß der Unterstützungen ist in jedem einzelnen Fall bei Vorliegen der Voraussetzungen unter Berücksichtigung der Familien-, Einkommensverhältnisse sowie der allgemeinen finanziellen Situation des zu Unterstützenden festzusetzen.
Unterlagen zum Ansuchen:
- Einkommensnachweis
- Familienbeihilfe
- Alimente
- Invaliditätspension
- Pflegegeld
- Mietzinsbeihilfe
- sonstiges Einkommen (von Vermietung, Pacht)
- Refundierungen der Krankenkasse
- erhaltene Unterstützungen und Vergütungen sowie Rechnungen über die Begründung der Notlage
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Deine vida-PensionistInnen
Spitaltagegeld bei Unfall
Im Falle eines unfallbedingten Spitalsaufenthaltes (sowohl Freizeit- als auch Berufsunfall) erhälst du als aktives Mitglied und PensionistIn 4,- Euro ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt mindestens 4 Tage dauert. Das Maximum beträgt 308,- Euro (= 77 Tage).
Ablebens-Risikoversicherung
Die Versicherung gilt in der vida nur für PensionistInnen der vormaligen Gewerkschaft der Eisenbahner (GdE). Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich am 1.1.2000 im Ruhestand befindlichen Mitgliedes (der vormaligen Gewerkschaft der Eisenbahner) werden folgende Versicherungsleistungen je nach Mitgliedschaftsdauer erbracht:
- Mindestens 3 bis 10 Jahre: 875,- Euro
- Über 10 bis 25 Jahre: 1.310,- Euro
- Über 25 Jahren: 1.745,- Euro
Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens drei Jahre Gewerkschaftsmitglied gewesen sind. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht drei Jahre Mitgliedschaft nachweisen können, werden als für volle drei Jahre zugehörig behandelt.
Dein vida-Ratgeber im Trauerfall
Der Tod gehört untrennbar zum Leben, dennoch spricht man nicht gerne darüber. Wenn es aber einmal so weit ist, stehen Hinterbliebene vor der schwierigen Aufgabe, die Verlassenschaft zu regeln und rasch die richtigen Maßnahmen zu treffen, damit für sie das Leben in halbwegs geordneten Bahnen weitergehen kann.
Begräbniskostenbeitrags-Versicherung
Bei Ableben eines aktiven Mitglieds und bei Mitgliedern, die nach 1971 in Ruhestand getreten sind, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag je nach Mitgliedschaftsdauer in Höhe von:
- Mindestens 3 bis 10 Jahre: 150,- Euro
- Über 10 bis 20 Jahre: 160,- Euro
- Über 20 bis 30 Jahre: 170,- Euro
- Mehr als 30 Jahre: 180,- Euro
Mitglieder, die bereits vor dem 1.1. 1972 im Ruhestand waren, sind mit 102,- Euro versichert. Diese Bestimmung gilt nicht für die Mitglieder der vormaligen Gewerkschaft der EisenbahnerInnen (GdE).