FAQs – Du hast Fragen, wir haben die Antworten
Pension und Gewerkschaft
Die Mitgliedschaft bei der vida macht sich nicht nur im Erwebsleben bezahlt. Faire und sichere Pensionen stärken deine Kaufkraft – dein Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze der jungen Generation! Eine leistbare Gesundheitsversorgung ist auch im Interesse der arbeitenden Bevölkerung. Guter und sicherer öffentlicher Verkehr kann nur unter fairen Arbeitsbedingungen erbracht werden. Deshalb zählen wir auf dich! Diese Ziele sind nicht für alle selbstverständlich! Engagement ist heute wichtiger denn je! Wir zählen darauf, dass auch du im Ruhestand weiterhin auf Solidarität setzt und Mitglied der Gewerkschaft bleibst.
Du stärkst damit nicht nur die Gemeinschaft, sondern auch dich selbst. Dafür gibt es handfeste Beweise. Welche das sind, findest du >>hier.
Mitgliedsbeitrag für PensionistInnen bei der vida
Meine Pension steht vor der Tür – was muss ich tun?
Welche Angaben muss ich bis wann machen?
Die Meldepflicht betrifft ZahlungsempfängerInnen, aber auch bereits AntragsstellerInnen, falls Änderungen gegenüber ihrem Pensionierungsantrag eintreten.
Meldepflichtige Angaben sind beispielsweise:
Innerhalb von sieben Tagen:
- die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Höhe des Einkommenserwerbs
- jede Änderung der Einkommenshöhe
- bei Bezug eines Kinderzuschusses über das 18. Lebensjahr hinaus das jeweilige Erwerbseinkommen des Kindes
- bei Bezug einer Ausgleichszulage: jede Änderung des Erwerbseinkommens des Ehepartners oder der Ehepartnerin, der im Richtsatz berücksichtigten Kinder und der im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern
Innerhalb von 14 Tagen:
- jede Änderung der für die Bezugsberechtigung maßgebenden Verhältnisse und jede Änderung des Wohnsitzes und des Namens
Achtung: Wenn bei einer nicht gemeldeten Änderung Zahlungen stattgefunden haben, die nicht gerechtfertigt sind, sind diese grundsätzlich zurückzuerstatten.
Wichtig: Die Meldepflicht ist von einer Belehrung der Versicherungsanstalt abhängig. Es gibt aber kaum die „Ausredemöglichkeit“, man habe davon nichts gewusst, denn jede Antragstellerin/jeder Antragsteller muss die erfolgten Belehrungen mit seiner oder ihrer Unterschrift auf dem Pensionsantragsformular bestätigen.
Sozialversicherung: Meldepflichten/fristen in der Pensionsversicherung
Meine Anlaufstellen in der Pension
Du bist ASVG-VersicherteR?
Für unselbstständig Beschäftigte, die nach dem ASVG bzw. dem Allgemeinen Pensionsgesetz versichert sind, ist die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) die Anlaufstelle für Pensionsauskünfte.
Erreichbarkeit:
Adresse PVA-Hauptstelle: Friedrich-Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien
Telefon: 05 03 03
Fax: 05 03 03-288 50
E-Mail: pva@pensionsversicherung.at
Internet: www.pensionsversicherung.at
Telefonische Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 15.30 Uhr
Freitag von 7.00 bis 15.00 Uhr
Persönliche Servicezeiten:
- Landesstelle Wien
Montag und Dienstag von 7.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 7.00 bis 19.30 Uhr
Freitag von 7.00 bis 15.00 Uhr - In den anderen Landesstellen
Montag bis Freitag von 7.00 bis 15.00 Uhr
Du bist (ehemaligeR) ÖBB-BeamtIn?
Für alle Fragen rund um die Pension ist für (ehemalige) BeamtInnen der ÖBB das Pensionsservice der ÖBB-Business Competence Center GmbH zuständig.
Erreichbarkeit:
Adresse: Erdberger Lände 40-48, 1030 Wien
Telefon: + 43 5 1778 32500
Fax: 01 93000 25251
E-Mail: pensionsservice@oebb.at
Internet: www.pensionsservice.oebb.at
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00
Telefon:
- +43 5 1778 32500 – 1 für Fragen zur Pensionsabrechnung und sonstige Auskünfte
- +43 5 1778 32500 – 2 für Angelegenheiten der a.t. Fahrbegünstigung
- +43 5 1778 32500 – 3 für Todesfälle und Zuerkennung von Witwen- und Waisenpensionen
- +43 5 1778 32500 – 4 für Angelegenheiten des Bundespflegegeldes (es erfolgt eine Weiterleitung zur zuständigen Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau VAEB)
Was ist eine Ausgleichszulage?
Was sie bringt und was ich darüber wissen sollte.
Wenn nur eine sehr niedrige Pension bezogen wird, kommt zusätzlich eine Ausgleichszulage dazu. Diese wird oft als „Mindestpension“ bezeichnet. Die Ausgleichszulage soll jeder Pensionsbezieherin/jedem Pensionsbezieher, die/der im Inland lebt, ein Mindesteinkommen sichern.
>> Mehr Infos über die Ausgleichszulage und für die Antragsstellung gibts hier
Was ist ein Pensionssicherungsbeitrag?
Der Pensionssicherungsbeitrag ist eine gesetzlich vorgeschriebene „Pensionistensteuer“, die es nur für definitiv gestellte ÖBB-Bedienstete und Beamte im Ruhestand gibt. Dieser Beitrag wird im Ruhestand dauerhaft automatisch von der Pension abgezogen und dient zur Finanzierung der Pensionen.
>>>Aktuelle Infos zum Pensionssicherungsbeitrag
Steuererklärung für PensionistInnen leicht erklärt
Wir können zwar keine SteuerberaterInnen für komplexe Einkommensteuererklärungen ersetzen, für Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung sind unsere vida-Ortsgruppen aber gerne für dich da.
A.T. Fahrbegünstigung
Infos für pensionierte ÖBB-Beschäftigte
Für Informationen steht dir dazu immer aktuell die ÖBB-Website unter https://bcc.oebb.at/de/pensionsservice zur Verfügung.
Für Anfragen steht den PensionistInnen zusätzlich auch die Telefonnummer: +43 5 1778 – 32500 2 zur Verfügung.
Die Pensionsversicherung der BVAEB
Die Pensionsversicherung führt die gesetzliche Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) durch und ist unter anderem zuständig
- für Arbeiter und Angestellte bei Eisenbahn- und Seilbahnunternehmungen
- für Bedienstete der BVAEB ab 01.01.2020 die Abteilung Pensionsversicherung der Geschäftsstelle Wien.
Auskunftsdienst Pensionsversicherung
Pensionsversicherung – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
Erreichbarkeit:
Linke Wienzeile 48-52
1060 Wien
Telefon: 050 405 – 33302
Fax: 050 405 – 73200
E-Mail: pv@bvaeb.at
Du bist (ehemaligeR) ÖBB-BeamtIn?
Für alle Fragen rund um die Pension ist für (ehemalige) BeamtInnen der ÖBB das Pensionsservice der ÖBB-Business Competence Center GmbH zuständig.
Erreichbarkeit:
Adresse: Erdberger Lände 40-48, 1030 Wien
Telefon: +43 5 1778 32500
Fax: +43 5 1778 838 25251
E-Mail: pensionsservice@oebb.at
Internet: www.pensionsservice.oebb.at
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00
+43 5 1778 32500 1 für Fragen zur Pensionsabrechnung und sonstige Auskünfte
+43 5 1778 32500 2 für Angelegenheiten der a.t. Fahrbegünstigung
+43 5 1778 32500 3 für Todesfälle und Zuerkennung von Witwen- und Waisenpensionen
+43 5 1778 32500 4 für Angelegenheiten des Bundespflegegeldes (es erfolgt eine Weiterleitung zur zuständigen Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Du hast Fragen zum Pflegegeld?
Seit 1993 gibt es in Österreich Pflegegeld, dessen Höhe nach Pflegestufen gestaffelt ist. Die Pflegestufe hängt von der Anzahl der Stunden ab, in denen ein Pflegeaufwand erbracht wird.